Das ARZ St. Elisabeth Leipzig bietet den Rehabilitanden, bei denen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, die Möglichkeit der ambulanten orthopädischen (muskuloskelettalen) Rehabilitation. Diese Reha-Maßnahme wird als Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) bezeichnet. Bei medizinischem Bedarf können ergänzende Maßnahmen der Ergotherapie dazu verordnet werden.
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Zeitlicher Umfang
- 2,5 bis 3 Stunden pro Tag
- 5 Tage pro Woche
- über 4 Wochen (Verordnung jeweils für 2 Wochen)
- Verlängerung nach medizinischer Notwendigkeit durch den behandelnden D-Arzt
Rehabilitationsinhalte
- Ärztliche Betreuung
- Physiotherapie
- Krankengymnastik
- Physikalische Therapie
- Medizinische Trainingstherapie
- Optional: Ergotherapie
Eine weitere Form der ambulanten Rehabilitation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen ist die ABMR. Nähere Informationen zu diesem Reha-Spezialprogramm finden Sie
hier.
Grundsätzlich gilt
Die ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen müssen vom zuständigen Leistungsträger im Vorfeld genehmigt werden. Dabei werden die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit des Leistungsträgers und die medizinische Notwendigkeit (Indikation) geprüft. Dieser Verwaltungsvorgang wird allerdings unterschiedlich gehandhabt. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie u. a. bei der Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ihrem behandelnden Arzt, dem Krankenhaussozialdienst (nur bei Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt oder Operation) oder unseren Mitarbeitern des Reha-Service.
Schreiben Sie dazu bevorzugt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Hinterlassen Sie gern Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Telefonisch erreichen Sie uns bei Fragen zur ambulanten Reha über folgende Telefonnummer: 0341 3959 6411. Die Telefonzeiten sind Montag bis Freitag und 9:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr.