GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

  • Morgens Reha ...
    ... abends zu Hause

Gesetzliche Rentenversicherung

Die orthopädische ambulante Rehabilitation in Leipzig bietet getreu dem Motto „Morgens Reha, abends zu Hause“ unseren Rehabilitanden ein ganzheitliches, individuelles und wohnortnahes Behandlungskonzept. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Gesundheit und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit mit dem Ziel, den Rehabilitanden die Rückkehr in den Alltag und das Berufsleben zu ermöglichen.
 
Wir kooperieren mit allen Leistungsträgern der gesetzlichen Rentenversicherung - Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (regional), Bund und Knappschaft Bahn See.

Das ARZ St. Elisabeth Leipzig bietet den Rehabilitanden, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, das gesamte Spektrum (Indikationen) der ganztägig ambulanten orthopädischen (muskuloskelettalen) Rehabilitation und Anschlussrehabilitation inkl. der Möglichkeit der Nachsorgemaßnahme der DRV.
Das Rehabilitationsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung im ARZ St. Elisabeth wird durch die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR®) vervollständigt (siehe Reha-Spezialprogramme).
 

Ganztägig ambulante muskuloskelettale Rehabilitation

Ganztägig ambulante Anschlussrehabilitation (AHB)

Zeitlicher Umfang

  • 4 bis 6 Stunden pro Tag (inkl. Mahlzeit)
  • 5 Tage pro Woche
  • Über 3 Wochen
  • Verlängerung nach medizinischer Notwendigkeit möglich

 

Rehabilitationsinhalte

Das multiprofessionelle Rehabilitationsteam ist bei der ganztägig ambulanten muskuloskelettalen Rehabilitation und bei der Anschlussrehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung gleichermaßen nach individuellem Bedarf integriert. Folgende Bereiche der Rehabilitation kommen zur Anwendung:

  • Ärztliche fachspezifische Betreuung
  • Physiotherapie inkl. physikalischer Therapie
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Ergotherapie
  • Sozialberatung
  • Psychologische Beratung
  • Ernährungsberatung
  • Reha-Pflege

 

Grundsätzlich gilt

Die ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen müssen vom zuständigen Leistungsträger im Vorfeld genehmigt werden. Dabei werden die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit des Leistungsträgers und die medizinische Notwendigkeit (Indikation) geprüft. Dieser Verwaltungsvorgang wird allerdings unterschiedlich gehandhabt. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie u. a. bei der Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, Ihrem behandelnden Arzt, dem Krankenhaussozialdienst (nur bei Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt oder Operation) oder unseren Mitarbeitern des Reha-Service.
 
Schreiben Sie dazu bevorzugt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Hinterlassen Sie gern Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Telefonisch erreichen Sie uns bei Fragen zur ambulanten Reha über folgende Telefonnummer: 0341 3959 6411. Die Telefonzeiten sind Montag bis Freitag und 9:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr.